Gleichstellungsbeauftragte 

Gleichstellungsbeauftragte


Aufgaben:

Die Gleichstellungsbeauftragte ist die Vertreterin der TU-Gleichstellungsbeauftragten an der Fakultät für Mathematik und Ansprechpartnerin für alle Mitglieder unserer Fakultät. Sie kümmert sich u.a. um:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern an der Fakultät
  • Studieren, wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Arbeiten mit Kind
  • Weiterleitung von Informationen über Tagungen und Diskussionsveranstaltungen zu frauenpolitischen Themen, Kinderbetreuung, Frauenförderpläne / Gleichstellungskonzepte usw. (Aushang z.T. auch am Informationsbrett vor dem Dekanat oder auch per e-mail)
  • Entwicklung und Begleitung der Umsetzung des Frauenförderplans / Gleichstellungskonzepts
  • Beratung bei Berufungs- und Einstellungsverfahren
  • Teilnahme an Sitzungen der Gremien der Fakultät

Bei Fragen steht die Gleichstellungsbeauftragte gerne jederzeit zur Verfügung.


Ideen für Aktivitäten

Es ist eine Informationsveranstaltung für Studentinnen (und Nachwuchswissenschaftlerinnen) angedacht. Gemeinsam mit dem Dekan soll u.a. informiert werden über den Verlauf des Studiums und die Wege und Möglichkeiten für eine wissenschaftliche Karriere.

  • Wie finde ich ein Thema und eine Betreuung für eine Bachelorarbeit oder Masterarbeit?
  • Wo gibt es interessante (Drittmittel-)Projekte, in denen auch schon Studierende (z.B. als Hilfskräfte) in der Forschung mitarbeiten können?
  • Wie läuft es mit einer Promotion? (Thema, Betreuung, Dauer, Finanzierung, Formalia, ...)
  • Wie sieht eine Stelle als Wissenschaftliche Mitarbeiterin aus? Welche Unterschiede gibt es dabei? (Stelle mit Lehraufgaben, Arbeit im Drittmittelprojekt, ...)
  • Was ist TV-L E 13? Wieviel Geld verdiene ich als WiMi? Wie lang ist ein typischer Vertrag?
  • Was bedeuten 6-Jahres-Frist, 12-Jahres-Regel, WissZeitVG (Wissenschafts-Zeitvertragsgesetz)?
  • Wie geht es weiter? (Habilitation, Juniorprofessorin, Professorin, ...)
  • Wissenschaftliche Wege und Karrieremöglichkeiten außerhalb von Hochschulen
  • ...

Wenn es noch weitere Fragen gibt, die Sie interessieren, melden Sie sich einfach. Wir planen noch und freuen uns über weitere Anregungen ...


Frauenförderplan, Gleichstellungskonzept der Fakultät

Regelmäßig stellt die Fakultät einen Frauenförderplan resp. ein Gleichstellungskonzept auf. Mit der Verabschiedung im Senat der TU Dortmund tritt das Konzept resp. der Förderplan in Kraft.

  • Gleichstellungskonzept 2022-2026
    Das Gleichstellungskonzept wurde im Juli 2021 vom Fakultätsrat Mathematik verabschiedet und im Dezember 2021 vom Senat der TU Dortmund in Kraft gesetzt.
    Eine Zwischenevaluation dieses Gleichstellungskonzepts wurde im Sommer 2023 erstellt und im Juni 2023 vom Fakultätsrat Mathematik verabschiedet.
  • Gleichstellungskonzept 2017-2019 bzw. 2017-2021 (*)
    Das Gleichstellungskonzept wurde im Februar 2017 sowie in überarbeiteter Fassung im Oktober 2017 und im April 2018 vom Fakultätsrat Mathematik verabschiedet. Das Gleichstellungskonzept wurde am 28. Juni 2018 vom Senat der TU Dortmund verabschiedet.
    (*) Im Nachgang wurde die Laufzeit der aktuellen Gleichstellungskonzepte bis 2021 verlängert.
  • Gleichstellungskonzept 2014-2016
    Das Gleichstellungskonzept wurde im Juni 2014 vom Fakultätsrat Mathematik verabschiedet; im Jahr 2015 wurde das Konzept noch aktualisiert. Das Gleichstellungskonzept wurde am 11. Februar 2016 vom Senat der TU Dortmund verabschiedet.
  • Gleichstellungskonzept 2011-2013
    Das Gleichstellungskonzept wurde am 05. April 2012 vom Senat der TU Dortmund verabschiedet.
  • Frauenförderplan 2008-2010
    Der Frauenförderplan wurde im Juni 2009 vom Senat der TU Dortmund verabschiedet.

Gleichstellung an der TU Dortmund: Links