Promotionsstudiengänge und Habilitationsverfahren 

Promotionsstudiengang "Mathematik"

Die Technische Universität Dortmund bietet den Promotionsstudiengang "Mathematik" an. Dieser Studiengang schließt mit dem akademischen Grad des "Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.)" ab.

Informationen:

Auskünfte erteilt der Vorsitzende des Promotionsausschusses der Fakultät für Mathematik, Prof. Dr. Joachim Stöckler.



Promotionsstudiengang "Mathematik-Didaktik"

Die Technische Universität Dortmund bietet den Promotionsstudiengang "Mathematik-Didaktik" an. Dieser Studiengang schließt mit dem akademischen Grad des "Doktors der Pädagogik (Dr. paed.)" ab.

Informationen:

Auskünfte erteilt Prof. Dr. Stephan Hußmann.



Nachwuchsförderung: Angebote der TU Dortmund

Die TU Dortmund schafft durch ein umfassendes Qualifizierungs-, Vernetzungs- und Förderangebot beste Bedingungen, um frühe wissenschaftliche Eigenständigkeit zu unterstützen, Sichtbarkeit zu schaffen und Mobilität zu ermöglichen. So eröffnet sie vielfältige und passgenaue Karriereperspektiven.



Durch die verschiedenen Fristen der formalen Abläufe aus der Promotionsordnung sollten in der Regel mindestens drei Monate eingeplant werden zwischen der Abgabe der Dissertation beim Promotionsausschuss und der mündlichen Prüfung (Annahme der Arbeit, Auswahl der Kommission, Begutachtung der Arbeit, Auslage, Einladungsfristen etc.).
Besonders in der Urlaubszeit ist es schwierig, einen gemeinsamen Termin für alle Mitglieder der Prüfungskommission zu finden; einfacher lässt sich dies in der Regel während der Vorlesungszeiten oder in der ersten resp. letzten vorlesungsfreien Woche koordinieren.

Nach Abschluss der Prüfung wird die Arbeit veröffentlicht. Die Veröffentlichung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der mündlichen Prüfung erfolgen.
Die zur Veröffentlichung vorgesehene Fassung wird dazu dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses vorgelegt. Nach "Freigabe" des endgültigen Textes werden die entsprechenden Exemplare in der Universitätsbibliothek eingereicht. Von dort wird die Fakultät über die Abgabe unterrichtet, so dass die Promotionsurkunde erstellt werden kann.
Die Erstellung und Unterzeichnung der Urkunde dauert in der Regel etwa zwei bis drei Wochen (in Urlaubszeiten ggf. länger) (Unterschriften Dekan, Rektor, Siegel etc.).
Sobald die Urkunde fertiggestellt ist, informiert das Dekanat und macht mit der Kandidatin / dem Kandidaten einen Termin für die Aushändigung der Urkunde aus.

Mit der Aushändigung der Urkunde entsteht die Berechtigung, den Doktortitel zu führen.


Technische Hinweise zur Abgabe der Arbeit und zur Veröffentlichung:



Habilitation

Für Habilitationsverfahren gilt die Habilitationsordnung der TU Dortmund (von 1993) (pdf-Datei, Amtliche Mitteilung 10/1993). Eine übersichtliche Darstellung der Ordnung findet sich in der Fakultät Chemie und Chemische Biologie (html und pdf).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Dekanat.


Hinweise

Jedes Habilitationsverfahren wird individuell durchgeführt. Das Verfahren dauert ab der Einreichung des Antrags und der Habilitationsschrift durchschnittlich etwa ein Jahr / zwei Semester. Es wird eine Kommission gebildet (mindestens 3 Hochschullehrer*innen, 1 Mitarbeiter*in, 1 Student*in).
Die Urkunde wird üblicherweise im Anschluss des Verfahrens im Rahmen einer Antrittsvorlesung überreicht.

Üblicherweise stellen die Kandidat*innen ihre Forschungen parallel zum Verfahren zu dessen Beginn noch mal im Rahmen des Mathematischen Kolloquiums vor, so dass die Mitglieder der Fakultät noch eine Möglichkeit zum "Kennenlernen" haben.


Außerplanmäßige Professur

Nach § 41 des Hochschulgesetzes NRW kann die Bezeichnung "außerplanmäßige Professorin" oder "außerplanmäßiger Professor" von Universitäten an Personen verliehen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen einer Professorin oder eines Professors nach § 36 erfüllen und in Forschung und Lehre hervorragende Leistungen erbringen.
  • Verfahrensordnung der Fakultät für Mathematik zur Verleihung der Bezeichnungen "Honorarprofessorin" / "Honorarprofessor" und "außerplanmäßige Professorin" / "außerplanmäßiger Professor" (vom 01. Dezember 2023) (Amtliche Mitteilung der TU Dortmund, AM 26/2023, p. 113 ff.)
  • Verfahrensrahmenordnung der TU Dortmund zur Verleihung der Bezeichnungen "Honorarprofessorin" / "Honorarprofessor" und "außerplanmäßige Professorin" / "außerplanmäßiger Professor" (vom 05. Dezember 2022) (Amtliche Mitteilung der TU Dortmund, AM 36/2022, p. 20 ff.)

Rechtlicher Hinweis:

Die hier gemachten Angaben und Hinweise, sowie die zum Download bereit gestellten Prüfungsordnungen etc. sind nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich sind lediglich die Formulierungen in den Versionen, die in den offiziellen Veröffentlichungsorganen abgedruckt sind.